Götschen
Vorzeitige Teichbefüllung unter dem Vorwand einer „Leitungsprüfung“?
(UBB - 31.10.2026) - Bereits mindestens neun Tage vor dem wasserrechtlich erlaubten Termin wurde am Götschen nach Betreiberangaben Wasser aus dem Schwarzecker Bach in den Beschneiungsteich geleitet. Die Erklärung des Liftbetreibers, man habe lediglich die Durchgängigkeit der Wasserleitung überprüft, wirft erhebliche Zweifel auf. Besonders brisant: Nur einen Tag zuvor war der Betreiber ausdrücklich auf die geltenden Entnahmebeschränkungen hingewiesen worden.
Wasserentnahme vor dem 1. November verboten – unabhängig vom Verwendungszweck!
Die geltende wasserrechtliche Genehmigung erlaubt die Wasserentnahme aus dem Schwarzecker Bach zu Beschneiungszwecken grundsätzlich nur im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. Februar. Dabei sind weitere Auflagen einzuhalten, darunter eine maximale Entnahmemenge von 22 Litern pro Sekunde und zwingend eine Restwassermenge von 10 Litern pro Sekunde.
Dass diese zeitliche Beschränkung weiterhin gilt, hat auch das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 10. April 2025 (Az. M 31 S 25.1237) ausdrücklich bestätigt. Maßgeblich ist danach weiterhin die wasserrechtliche Gestattung vom 3. Dezember 2007.
Entscheidend ist: Die zeitliche Beschränkung gilt für die Wasserentnahme selbst – unabhängig davon, ob das Wasser zur Beschneiung, zur Befüllung des Teichs oder angeblich nur zur Überprüfung einer Leitung verwendet wird. Eine „Leitungsprüfung“ setzt das Wasserrecht nicht außer Kraft.
Bereits am 23. Oktober wurde Wasser entnommen
Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung erfuhren wir am 23.10.2026, dass die Befüllung des Beschneiungsteichs bereits begonnen wurde.
Am 24. Oktober konnten wir uns selbst davon überzeugen. Fotos und Videoaufzeichnungen dokumentieren den Vorgang. Zu diesem Zeitpunkt war der Teich nach unserer Einschätzung bereits etwa zur Hälfte gefüllt.
Besonders bedenklich: Nach eigenen Messungen an der Meßstelle neben der Straße führte der Schwarzecker Bach am 24. Oktober weniger als 10 Liter Wasser pro Sekunde.
Die erstaunliche Erklärung: Angeblich nur eine Leitungsprüfung!
Gemeinderätin Rita Poser informierte am 26. Oktober die Gemeindeverwaltung über den Vorgang. Da eine Entnahme aus dem Bach wegen der geringen Wasserführung nicht möglich gewesen ist, gingen wir von Trinkwasser aus. Laut Herrn Walch hätte man dafür aber bei der Gemeinde einen Antrag stellen müssen. Man werde sich bei der Götschen-Skilift GmbH erkundigen.
Am 27. Oktober erhielt sie telefonisch die Auskunft, der Liftbetreiber habe "erzählt", man überprüfe lediglich die Durchgängigkeit der Leitung vom Schwarzecker Bach zum Beschneiungsteich und man könne nur weitergeben, was erzählt wurde.
Es stellt sich die Frage, welche Techniker hier am Werk sind, die tagelang die Durchgängigkeit einer Wasserleitung überprüfen. dabei komplett übersehen, dass wegen der Wasserführung der Schwarzecker Bach tabu ist.
Hinzu kommt, dass am Samstag, 24. Oktober, bei unseren Beobachtungen kein Personal vor Ort festgestellt wurde, das eine solche technische Prüfung erkennbar begleitet hätte.
Und vor allem: Warum konnte der Liftbetreiber mit einer solchen Überprüfung nicht einfach die wenigen Tage bis zum 1. November warten? Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Wasserentnahme grundsätzlich möglich gewesen – selbstverständlich nur unter Einhaltung sämtlicher wasserrechtlicher Auflagen, insbesondere der zulässigen Entnahmemenge und der vorgeschriebenen Mindestwasserführung des Bachs.
Besonders bemerkenswert: Nur einen Tag zuvor wurde ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen!
Am 22. Oktober fand im Gasthaus Neuhaus das Monatstreffen der Ortsgruppe Berchtesgaden des BUND Naturschutz statt. Auch die geplante Erweiterung des Beschneiungsteichs am Götschen war Gegenstand der Beratungen.
Unter den Anwesenden befand sich Bernhard Heitauer, Geschäftsführer der Götschen-Skilifte-Betreibergesellschaft.
BN-Kreisvorsitzende Rita Poser wies bei dieser Veranstaltung ausdrücklich darauf hin, dass Wasser aus dem Schwarzecker Bach erst ab dem 1. November entnommen werden darf.
Dabei wurde bereits seit Tagen Wasser in den Beschneiungsteich geleitet, angeblich aus dem Schwarzecker Bach.
Dieser zeitliche Zusammenhang ist bemerkenswert.
Die nachträglich vorgebrachte Erklärung einer Leitungsprüfung muss nach aktuellem Kenntnisstand als unglaubwürdig eingestuft werden, ganz ähnlich der Größe der beschneiten Fläche. Nachdem der Gutachter aus Sonthofen in diesem Jahr feststellte, dass nur 11,2 Hektar beschneiter Fläche genehmigt sind, änderte das Planungsbüro seine Angaben von 2019 kuzerhand von 13,4 Hektar auf 11,2 Hektar und erklärte dies mit einem Tipp-Fehler.
Glaubwürdigkeit sieht anders aus!
Die UBB begleitet die geplante erhebliche Erweiterung des Beschneiungsteichs seit Langem kritisch. Dabei geht es nicht nur um erhebliche öffentliche Finanzmittel, sondern auch um den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Wasserressourcen.
Gerade deshalb erwarten wir vom Liftbetreiber die uneingeschränkte Einhaltung der wasserrechtlichen Bestimmungen.
Die UBB fordert von der Gemeinde und dem Landratsamt eine umfassende Aufklärung:
-
Wurde das Wasser tatsächlich aus dem Schwarzecker Bach entnommen?
-
Welche Durchflussmengen wurden im Vorfeld im Schwarzecker Bach gemessen?
-
Wann begann und endete die Wasserentnahme tatsächlich, und welche Mengen wurden entnommen?
-
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Wasserentnahme vor dem 1. November?
-
Welche technischen Prüfungen wurden konkret durchgeführt, und weshalb war dafür eine Befüllung des Teichs in diesem Umfang erforderlich?
-
Wurden die vorgeschriebenen Entnahmebegrenzungen und die Mindestwasserführung des Schwarzecker Bachs eingehalten?
-
Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Vorgängen?
Zuletzt war in einer besonderen Aktion im Februar 2025 der Wald für das Schneibecken und den Kühlturm widerrechtlich gefällt worden. Am Götschen sind die Rechtsverstöße eher die Norm als die Ausnahme. Wie lange machen die Zuschussgeber das noch mit? Lesen Sie auch: Zahlen - Fakten - Verantwortung
Es wäre an der Zeit, die Karten wirklich auf den Tisch zu legen und zuzugeben, dass für den Schneibetrieb große Mengen an Trinkwasser benötigt werden, statt irgendwelchen Klamauk zu erzählen.
Allerdings ist das Trinkwasser inzwischen in unserem Talkessel auch zu einem begrenzten Gut geworden, das nicht endlos zur Verfügung steht. Der DAV hat aktuell erklärt, wie er mit der Situation in Zukunft umgehen wird, u.a. sind größere Vorratsbehältnisse für Regen- und Überwasser vorgesehen. Beim Schneibecken macht es wenig Sinn, da eben nur in der Zeit vom 1. November an Wasser aus dem Bach entnommen werden darf, u. a. deshalb, weil zahlreiche Altrechte bestehen, die vor allem die Entnahmen im Sommer betreffen. Wird in dieser Zeit dem Gewässer noch mehr Wasser entzogen, so steigen die Temperaturen dort um so schneller und schädigen die Gewässerlebenwesen.
Auch Berchtesgaden stellte fest, dass seine wichtigste Trinkwasserquelle im Wimbach statt durchschnittlich 544 Liter pro Sekunde nur noch 214 Liter pro Sekunde Überwasser im September 2026 führte.
Diese Beispiele zeigen, wie kostbar das Wasser auch bei uns geworden ist, und gerade deshalb die Einhaltung behördlicher Vorgaben zwingend zu erfüllen ist.
Video: 24.10.2026, 10:53:




