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Lex Lichtmannegger:​​

(UBB - 15.08.2026) - Nachdem durch den Bauantragsteller erzwungenen Zeitdruck bereits die rote Fläche zugunsten der Familie Lichtmannegger mit dem Bau eines Einfamilienhauses von über 300 qm Wohnfläche nach dem Bauturbo vom Gemeinderat, genehmigt wurde, hat der Gemeinderat nun eine zweite Baufläche im Außenbereich - Orangefarben gekennzeichnet - für den Bau eines Dreifamilienhauses mit knapper Mehrheit nach dem Bauturbo genehmigt. 

 

Für beide fehlt aber noch das Okay vom Landratsamt und auch die Zustimmung der Gemeinde ist noch an die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages geknüpft. Obwohl dieser Vertrag noch nicht ausformuliert vorliegt, wurde die Unterzeichnung bereits zugesagt, was als sehr sehr merkwürdig einzustufen ist. 

 

Wann die Bebauung der bereits parzellierten grünen Fläche beantragt wird, ist noch unbekannt.

 

Dass dort immer mehr Gebäude im Außenbereich ohne ausreichende Erschließung gebaut werden dürfen, hängt offensichtlich mit einem von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten vom 12.02.2012 zusammen, das u.a. feststellt, auf dem Hochmoorweg ist Begegnungsverkehr von LKW’s möglich. Eine tatsächliche abschnittsweise Fahrbahnbreite von 2,80 Metern wird auf durchgängig 4 Meter hochgeschrieben. Das selbst von Laien als grob fehlerhaft erkennbare Gutachten wird aber für die Entscheidungen der Verwaltung als geltende Grundlage herangezogen. Tatsächlich muss der Gutachter auf einem anderen Weg unterwegs gewesen sein oder den Meterstab falsch abgelesen haben.

 

Zur Stellungnahme der Anwohner zum Verkehrsgutachten

 

An der Stelle muss sachlich festgestellt werden, dass hier durch die Verwaltung eine nicht zu

übersehende Bevorzugung der Familie Lichtmannegger erfolgt. Die Leitlinien zum Bauturbo sind passgenau gemacht für deren Bauanträge und das was nicht passt, wird passend gemacht. Von daher sind wir gespannt, wie der städtebauliche Durchführungsvertrag von der Kanzlei Spieß formuliert sein wird, denn die Gemeinde hat sich ausbedungen, dass ihre Zustimmung von der Unterzeichnung des Vertrages abhängt. So soll es z.B. Beschränkungen bei der Miete geben und Erstwohnsitze vorgegeben sein. Bei der Superhausgröße von mehr als 300 Quadratmetern soll es eine Person im Rollstuhl geben, die möglicherweise mit einziehen wird, was als Rechtfertigung herangezogen wird, die Größe von max. 150 Quadratmetern Wohnfläche gleich mehr als zu verdoppeln.

 

Aus Sicht der UBB sind der Bebauung im Außenbereich mit derartigen Zugeständnissen in jeder Hinsicht Tür und Tor geöffnet, weil sich jeder auf diese Zustimmungen berufen können wird.

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