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Wer Transparenz ablehnt, hat etwas zu verbergen

UBB lehnt die geplante Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden ab

(UBB - 05.07.2026) - Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Jahr 2006 vollzog Deutschland einen historischen Schritt hin zu mehr Transparenz und Bürgerrechten. Erstmals erhielten alle Bürgerinnen und Bürger einen gesetzlichen Anspruch darauf, Informationen und Akten von Bundesbehörden einzusehen – ohne ein besonderes persönliches Interesse nachweisen zu müssen. Das Gesetz beendete damit das jahrzehntelang geltende Prinzip des Behördengeheimnisses und stärkte die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.

 

Die Bundesregierung plant nach den jüngsten Beschlüssen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend einzuschränken. Künftig sollen Auskünfte vielfach nur noch nach Nachweis eines "berechtigten Interesses" möglich sein. Zudem drohen deutlich höhere Gebühren und weitere Ausnahmeregelungen. Zahlreiche Medien, Transparenzorganisationen und die Bundesdatenschutzbeauftragte sprechen deshalb von einem massiven Angriff auf die Informationsfreiheit. (ZDFheute)

 

Eine Demokratie braucht keine Geheimhaltung. Sie braucht Transparenz.

Seit 2006 gilt in Deutschland ein einfacher Grundsatz: Jeder Bürger darf staatliche Informationen einsehen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Das ist ein entscheidender Unterschied zum früheren Behördenprinzip: Damals musste der Bürger begründen, warum er etwas wissen wollte.

Heute muss die Behörde begründen, warum sie Informationen verweigert.

Genau dieser demokratische Fortschritt steht nun auf dem Spiel.

 

Ohne Informationsfreiheit wären viele Skandale nie bekannt geworden

Wer behauptet, das Informationsfreiheitsgesetz verursache nur Bürokratie, verschweigt seine eigentliche Bedeutung. Gerade durch IFG-Anfragen konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Missstände öffentlich werden. Beispiele sind unter anderem:

 

  • die Vorgänge rund um die milliardenschwere Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (siehe Hinweise am Ende dieses Artikels).

  • die Lobbykontakte des CDU-Politikers Philipp Amthor im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence,

  • die Vorgänge rund um die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern und Nord Stream 2,

  • die Fördermittelaffäre im Bundesbildungsministerium,

  • Informationen über den teilweise maroden Zustand zahlreicher Bundesbrücken,

  • Unterlagen zum Einfluss von Lobbyverbänden auf Gesetzgebungsverfahren,

  • zahlreiche Dokumente, die Plagiatsaffären politischer Amtsträger besser nachvollziehbar machten. (Campact)

 

All diese Informationen wären ohne Informationsfreiheit deutlich schwerer oder teilweise überhaupt nicht zugänglich gewesen.

 

Demokratie lebt von Kontrolle

Wer öffentliche Entscheidungen trifft, muss bereit sein, diese nachvollziehbar zu begründen. Gerade investigative Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftler, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und engagierte Bürger sind auf Informationsrechte angewiesen. Informationsfreiheit schützt deshalb nicht nur die Presse. Sie schützt uns alle. 

 

Auch wir in Bischofswiesen kennen das Problem

Die UBB erlebt seit Jahren, wie schwierig der Zugang zu öffentlichen Informationen sein kann. Erst kürzlich musste eine Sitzungsunterlage - Vortragsfolien die Entscheidungsrundlage zur umstrittenen Baugenehmigung am Kressenfeld waren - mühsam eingefordert werden. Ein umfangreicher Antrag und ein noch laufendes kommunalaufsichtliches Prüfungsverfahren waren notwendig, obwohl die Unterlagen Grundlage einer öffentlichen Entscheidung waren. Inzwischen haben alle Mitglieder des Gemeinderats diese Unterlagen erhalten.

 

Unser Verständnis ist ein anderes:

Was öffentlich beraten wird, sollte grundsätzlich auch öffentlich nachvollziehbar sein.

Denn Bürger können politische Entscheidungen nur bewerten, wenn sie die Entscheidungsgrundlagen kennen.

 

Transparenz macht Entscheidungen nachvollziehbar

Wer Informationen zurückhält, schafft keine Akzeptanz. Er schafft Misstrauen.

Wer Informationen offenlegt, stärkt dagegen das Vertrauen in Verwaltung und Politik.

Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens in staatliche Institutionen wäre deshalb mehr Transparenz notwendig – und nicht weniger.

 

Die UBB fordert

  • Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes als voraussetzungsloses Bürgerrecht.

  • Keine Rückkehr zum Behördengeheimnis durch die Hintertür.

  • Mehr statt weniger Transparenz.

  • Veröffentlichung wichtiger Gutachten, Verträge und Entscheidungsgrundlagen von sich aus.

  • Auch Gemeinden sollten freiwillig deutlich mehr Unterlagen online bereitstellen.

 

Unser Fazit

Informationsfreiheit ist kein Luxus.

Sie ist kein Privileg für Journalisten.

Sie ist keine Belastung für den Staat.

Sie ist eine der wichtigsten Kontrollmöglichkeiten der Bürger gegenüber der Politik.

Wer Informationsrechte abbaut, schwächt die Demokratie und stärkt die Populisten.

 

Die UBB wird sich deshalb weiterhin für einen offenen Staat einsetzen.

Denn Demokratie beginnt dort, wo Bürger wissen dürfen, was in ihrem Namen entschieden wird.

 

Hinweise zu Jens Spahn:

1.Gerade die Maskenaffäre zeigt, warum Transparenz unverzichtbar ist. Erst durch interne Berichte, Akten und parlamentarische Nachfragen wurden Entscheidungen über milliardenschwere Beschaffungen, außergewöhnliche Vergabeverfahren sowie mögliche Bevorzugungen einzelner Unternehmen öffentlich diskutiert. Bis heute beschäftigen die damaligen Maskengeschäfte Gerichte, den Bundesrechnungshof und den Deutschen Bundestag. Die politische Auseinandersetzung hält an.

2. Ein weiteres Beispiel ist die öffentliche Diskussion über die Immobiliengeschäfte von Jens Spahn während seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister. Medien berichteten über mehrere Immobilienkäufe, den Erwerb einer hochpreisigen Villa in Berlin sowie über Fragen zur Finanzierung und zu den Vermögensverhältnissen. Jens Spahn versuchte zunächst, die Berichterstattung über Kaufpreis und Finanzierung gerichtlich einzuschränken. Die Gerichte entschieden jedoch, dass bei einer politischen Führungsperson ein erhebliches öffentliches Interesse an solchen Informationen besteht. Politikerinnen und Politiker müssen sich – so die Rechtsprechung – wegen ihrer besonderen Verantwortung eine deutlich weitergehende Berichterstattung über ihre Vermögensverhältnisse gefallen lassen als Privatpersonen. (Süddeutsche.de)

Gerade dieser Fall zeigt den eigentlichen Wert von Transparenz: Es geht nicht darum, jemanden persönlich an den Pranger zu stellen. Es geht darum, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, ob politische Entscheidungen unabhängig getroffen werden und ob mögliche Interessenkonflikte offen und überprüfbar sind. Informationsfreiheit und eine freie Presse schaffen hierfür die notwendige Grundlage.

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