Ein Eiertanz am Ortsrand: Wie in Bischofswiesen vollendete Tatsachen geschaffen werden
(UBB 27.05.2026) - Die erste Bauausschuss-Sitzung des neu gewählten Gemeinderats in Bischofswiesen hinterlässt einen tiefen Riss beim Thema Transparenz und politischer Glaubwürdigkeit. Da die Sitzungen des Ausschusses ohne Pressevertreter stattfinden, bleibt die Öffentlichkeit über weitreichende Entscheidungen am Ortsrand weitgehend im Dunkeln. Dabei stand ein Projekt auf der Tagesordnung, das erhebliche Sprengkraft besitzt: Der Neubau eines Einfamilienhauses mit über 300 m² Wohnfläche am Kressenweg (Fl. Nr. 1224/16) – mitten auf dem Kressenfeld, dessen Bebauung die Bürger bereits im Jahr 2012 per Bürgerentscheid eine klare Absage erteilt hatten.
Fristenpoker um den „Bau-Turbo“
Das Vorhaben soll nach den umstrittenen Sonderregelungen des sogenannten „Bau-Turbos“ genehmigt werden. Die Brisanz liegt im Detail: Nach den gesetzlichen Vorgaben greift drei Monate nach Antragstellung eine Genehmigungsfiktion – liegt bis dahin keine Entscheidung vor, gilt das Vorhaben automatisch als erlaubt. Da der Bauantrag am 10. März eingereicht wurde, läuft diese Frist am 10. Juli ab.
Besonders pikant: Der Gemeinderat hatte im Vorfeld beschlossen, am 11. Juli – also genau einen Tag nach Fristablauf – einen Workshop durchzuführen, um klare Leitlinien für die Anwendung des Bau-Turbos im Außenbereich zu erarbeiten und in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung zu beschließen. Ein von der Gemeinde vorgeschlagener Kompromiss, das Verfahren bis zu dieser Grundsatzentscheidung des Gemeinderats ruhen zu lassen, wurde vom Bauwerber vehement abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass bereits im Januar 2026 – zwei Monate vor der offiziellen Antragstellung – eingeholte Angebote ihre Gültigkeit verlören.
Konstruierter Innenbereich statt Schutz der Landschaft
Die baurechtliche Argumentation in der Sitzung glich einem planerischen Eiertanz. Um das Grundstück im Außenbereich genehmigungsfähig zu machen, wurde von Teilen der Verwaltung und des Ausschusses die These aufgestellt, es handle sich um Innenbereich, wenn man sich „einmal um die eigene Achse dreht und an drei Seiten Bebauung sieht“. Als vermeintlicher Beleg wurde das Urteil zur „Villa Schön“ herangezogen.
Diese Interpretation hält einer rechtlichen Prüfung jedoch nicht stand: Im Fall der „Villa Schön“ bestätigte das Gericht eine sogenannte „Außenbereichsinsel im Innenbereich“, da dort eben gerade keine fortgesetzte, organische Bebauung vorlag. Am Kressenweg verhält es sich umgekehrt: Das geplante Grundstück überschreitet die durch die umliegenden Hauptgebäude klar definierte Siedlungsgrenze und bricht linear in die freie Landschaft auf. Unter regulären Bedingungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist hier unter keinen Umständen von einem Innenbereich zu sprechen.
Kritik an politischer Bevorzugung
Trotz der Warnungen mehrerer Gemeinderatsmitglieder in ihren Statements, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen und der anstehenden Grundsatzentscheidung des gesamten Gemeinderats vorgegriffen wird, stimmte die Mehrheit des Ausschusses für den positiven Baubeschied. Nur die Stimme von Marlies Moderegger von den Grünen entfiel auf den angebotenen Kompromiss. „Da die Familie des Bauwerbers prominent in der CSU vernetzt ist, verleiht der Entscheidung einen bitteren Beigeschmack von Klientelpolitik, die der allgemeinen Politikverdrossenheit vor Ort weiter Vorschub leistet“, so die Gemeinderätin der UBB, Rita Poser, die an der Bauausschusssitzung teilgenommen hatte.
Zwar sieht die geplante Leitlinie der Gemeinde vor, im Außenbereich städtebauliche Verträge abzuschließen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Inhalt dieses Vertrages ist jedoch bis heute völlig unbekannt – dennoch erklärte der Bauherr bereits vorab seine pauschale Akzeptanz.
Ein Rückschritt für die politische Kultur
Das aktuelle Vorgehen weckt in Bischofswiesen Erinnerungen an den Amtsantritt des Bürgermeisters vor zwölf Jahren. Damals wurde eine parteiübergreifende Sitzordnung vorgeschlagen, um sachbezogene Entscheidungen statt Blockbildung zu fördern. Auf massiven Druck eines einzelnen, damals opponierenden CSU-Gemeinderatsmitglieds wurde diese Reform umgehend wieder einkassiert. Das aktuelle Verfahren am Kressenweg zeigt erneut, dass die erklärten Absichten des Gemeinderats zur geordneten Außenbereichs-Steuerung im Ernstfall ausgehebelt werden. Die angekündigte Ausarbeitung und Diskussion von Leitlinien zum Bau-Turbo und städtebaulichem Vertrag am 11.Juli droht damit zur Bedeutungslosigkeit verdammt zu werden.

Kressenfeld - Wird der "Bau-Turbo" missbraucht?
