top of page

Teil 2 der Pentalogie

Der Bauturbo – wofür wurde er eigentlich geschaffen?

Warum der Zweck des Gesetzes auch in Bischofswiesen eine entscheidende Rolle spielt

Zweiter Teil der UBB-Serie

(UBB - 15.07.2026) - Mit dem sogenannten Bauturbo (§ 246e BauGB) wollte der Bundesgesetzgeber den Städten und Gemeinden ein zusätzliches Instrument an die Hand geben, um schneller dringend benötigten Wohnraum schaffen zu können.

Doch gerade deshalb lohnt sich ein Blick zurück.

2019: Bischofswiesen hat nach eigener Aussage keinen angespannten Wohnungsmarkt

Im Jahr 2019 wandte sich die Gemeinde Bischofswiesen an den Bayerischen Gemeindetag, um eine Einstufung als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt zu verhindern.

In dem Schreiben des damaligen Bürgermeisters Thomas Weber heißt es ausdrücklich, dass die Annahme eines angespannten Wohnungsmarktes durch eine im Auftrag der Gemeinde erstellte Untersuchung widerlegt werde. 

Wohnungsnot bischofswiesen_stellungnahme_vom_30042019(1).pdf

Das Schreiben ist noch immer öffentlich zugängig:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/bischofswiesen_stellungnahme_vom_30042019.pdf

Zur Begründung führte die Gemeinde unter anderem aus:

  • der Bundeswehrstandort verfälsche die statistischen Daten,

  • die hohen Zu- und Wegzüge führten nicht zu einem dauerhaften Bevölkerungswachstum,

  • zahlreiche Mietwohnungsprojekte seien bereits fertiggestellt oder in Planung,

  • der Wohnungsmarkt werde sich in den kommenden Jahren deutlich entspannen. 

Damals erklärte die Gemeinde deshalb ausdrücklich, eine Aufnahme Bischofswiesens in die Gebietskulisse mit angespanntem Wohnungsmarkt sei „weder erforderlich noch sinnvoll“. 

Die Entwicklung seitdem

Heute, sieben Jahre später, lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung.

Die Einwohnerstatistik der Gemeinde zeigt, dass die Bevölkerung nicht gewachsen, sondern kontinuierlich zurückgegangen ist.

  • 30.06.2019: 7.364 Einwohner

  • 30.06.2025: 7.002 Einwohner

  • 31.12.2025: 6.997 Einwohner (Amtsblatt Landkreis BGL Nr. 24 vom 09.06.2026)

Damit hat Bischofswiesen innerhalb von sechs Jahren 367 Einwohner verloren. 

Einwohnerzahlen.pdf

Diese Entwicklung wirft Fragen auf.

Wenn die Einwohnerzahl kontinuierlich sinkt, stellt sich umso mehr die Frage, welche Wohnraumprobleme mit dem Bauturbo gelöst werden sollen.

Die eigentliche Herausforderung

Die UBB hat nie bestritten, dass es auf dem Wohnungsmarkt Probleme gibt.

Sie sieht diese jedoch an anderer Stelle.

Nicht jede zusätzliche Baufläche schafft automatisch den Wohnraum, der tatsächlich benötigt wird.

Die eigentliche Herausforderung besteht nach Auffassung der UBB vor allem darin,

  • bezahlbaren Wohnraum zu schaffen,

  • finanzielle Mittel dafür bereit zu stellen,

  • vorhandene Leerstände zu aktivieren,

  • bereits ausgewiesene Bauflächen zu nutzen,

  • innerörtliche Entwicklungspotenziale auszuschöpfen,

  • und bestehende Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Gerade vor dem Hintergrund rückläufiger Einwohnerzahlen erscheint die Inanspruchnahme weiterer Außenbereichsflächen deshalb besonders sorgfältig begründungsbedürftig.

Der Zweck des Bauturbos

Auch die von der UBB beauftragte Fachanwaltskanzlei weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Bauturbo geschaffen wurde, um den Mangel an Wohnraum zu bekämpfen.

Gerade deshalb müsse geprüft werden, ob ein konkretes Vorhaben diesem gesetzgeberischen Zweck tatsächlich entspricht. 

Stellungnahme_an_LRA_BGL_vom_09_07_2026.pdf

Der Bauturbo ersetzt nicht die Pflicht, im Einzelfall sorgfältig zwischen privaten Interessen und öffentlichen Belangen abzuwägen.

Vertrauen braucht nachvollziehbare Entscheidungen

Die Entwicklung wirft daher eine berechtigte Frage auf:

2019 erklärte die Gemeinde offiziell, Bischofswiesen verfüge nicht über einen angespannten Wohnungsmarkt und werde durch zahlreiche Bauprojekte ausreichend Wohnraum schaffen. 

Heute wird erstmals der Bauturbo angewendet, obwohl die Einwohnerzahl seitdem kontinuierlich zurückgegangen ist. 

Die UBB erwartet deshalb eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb unter diesen veränderten Voraussetzungen nun ausgerechnet Außenbereichsflächen in Anspruch genommen werden sollen.

Fazit

Der Bauturbo ist ein wichtiges Instrument.

Er darf aber nur dort eingesetzt werden, wo er seinem eigentlichen gesetzlichen Zweck dient.

Die Frage lautet deshalb nicht:

Kann gebaut werden?

Die entscheidende Frage lautet:

Ist dieses Vorhaben angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes, der rückläufigen Einwohnerzahlen und des gesetzlichen Zwecks des Bauturbos auch im öffentlichen Interesse erforderlich und gerechtfertigt?

Im nächsten Teil unserer Reihe zeigen wir, warum bereits der Gemeinderat im Jahr 2017 vor genau der Entwicklung gewarnt hat, die heute am Kressenweg Realität zu werden droht.

©2026 UBB - Unabhängige Bürgervereinigung Bischofswiesen. Erstellt mit Wix.com  Impressum I Datenschutz

bottom of page