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Ehemalige Kurklinik Stanggaß – drei Jahrzehnte Stillstand und offene Fragen

Neustart : Ziel preisgünstiges Wohnen

(UBB 27.01.2026) - Die Entwicklung der ehemaligen Kurklinik Stanggaß beschäftigt die Gemeinde Bischofswiesen seit Jahrzehnten. Was als Kurstandort begann, entwickelte sich über die Jahre zu einem der umstrittensten Projekte der Ortsentwicklung. Eine Chronologie zeigt deutlich: Stillstand, wechselnde Konzepte und wachsende Zweifel prägen die Geschichte dieses Areals bis heute.

 

Von der Kurklinik zum Leerstand

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans

Nr. 31 im Jahr 1989 wurde das Gelände der

Kurklinik Stanggaß als Sondergebiet „Kurklinik“

festgesetzt. Nur wenige Jahre später, 1996,

wurde der Klinikbetrieb eingestellt. Seitdem

steht das Gebäude leer, begleitet von zuneh-

mendem baulichem Verfall. Im Jahr 2005 folgte

die 15. Änderung des Flächennutzungsplans.

Das Areal wurde nun als Sondergebiet für

„Wellness, Kurhotel und betreutes Wohnen“

ausgewiesen – verbunden mit der Hoffnung

auf eine neue Nutzungsperspektive.

 

Luxushotel als Leitidee

Ab 2014 / 2015 wurden erstmals konkrete Hotelprojekte im Gemeinderat vorgestellt. Diese Planungen setzten stark auf Synergien mit dem damaligen Projekt „Hotel Geiger“. Am 21. Juli 2015 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 mit dem Ziel, ein Luxushotel bzw. Resort zu realisieren. Der Investor verpflichtete sich, die Planungskosten zu übernehmen.

Eine zentrale Grundlage dieser Planungen entfiel jedoch in den folgenden Jahren: 2017 wurde das Hotel-Geiger-Areal verkauft, und mit der Eröffnung des Kulturhofs Stanggaß im November 2021 war die ursprünglich angenommene Projektverknüpfung endgültig nicht mehr gegeben.

 

Wachsende Kritik und neue Realitäten

Im Jahr 2022 erreichte die Diskussion um die Kurklinik Stanggaß einen neuen Höhepunkt. Angesichts der sich zuspitzenden Wohnungsnot beantragten UBB und Bündnis 90/Die Grünen am 21. Juni 2022, den Aufstellungsbeschluss von 2015 aufzuheben und das Areal neu zu denken – mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag am 23. Juni 2022 ab, setzte dem Investor jedoch eine Frist zur Vorlage eines Zeitplans, konkreter Unterlagen und eines Finanzierungsnachweises. In der öffentlichen Debatte wurden zunehmend Zweifel laut: am tatsächlichen Bedarf eines weiteren Luxushotels, an der Finanzierbarkeit und an der ungelösten Frage des Wohnraums für Arbeitskräfte.

 

Im Juli 2022 konkretisierte der Vertreter des Investors seine Pläne: ein sogenanntes „Alpines Dorf“ mit rund 120 Suiten, 5-Sterne-Niveau, Wellnessbereich und internationaler Ausrichtung. Im Oktober 2022 wurde ein neuer Zeitplan vorgestellt, der einen Baubeginn für 2024 / 2025 in Aussicht stellte.

 

Rechtliche Anpassungen und Vertrauensverlust

Im März 2023 wurde der Flächennutzungsplan erneut angepasst. Das Gebiet wurde nun als SO3 „Hotel Stanggaß“ ausgewiesen, der Umgriff wegen Umwelt- und Georisiken reduziert. Diese Anpassung änderte jedoch nichts an der grundsätzlichen Unsicherheit der Umsetzung.

Im Jahr 2024 verschärfte sich die Situation weiter. In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2024 wurden Hinweise auf mögliche Zahlungsprobleme des Projektträgers bekannt. Kurz darauf berichteten Medien über Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Investors, offene Forderungen regionaler Betriebe und erneut nicht eingehaltene Zeitpläne. Zwar bekannte sich der Investor Ende Juni nochmals öffentlich zum Projekt, doch die Vertrauensbasis war zu diesem Zeitpunkt bereits stark beschädigt.

 

Was diese Chronologie zeigt

Die Bilanz ist ernüchternd:

-  Seit über 30 Jahren keine bauliche Umsetzung

-  Wiederholte Planwechsel und Zeitverzögerungen

-  Wegfall zentraler Projektgrundlagen

-  Wachsende Zweifel an Finanzierung und Umsetzbarkeit

-  Ein grundlegender politischer Konflikt: Luxushotel oder bezahlbarer Wohnraum

 

Fazit – Position der UBB

Die Entwicklung der ehemaligen Kurklinik Stanggaß steht exemplarisch für eine jahrelange Fehlentwicklung. Trotz wiederholter Ankündigungen und Planänderungen ist es bis heute nicht gelungen, eine verlässliche, umsetzungsreife Perspektive für das Areal aufzuzeigen. Zeitpläne sind verstrichen, Grundlagen entfallen und das Vertrauen in die Projektverantwortlichen ist zunehmend verloren gegangen.

 

Vor diesem Hintergrund fordert die Unabhängige Bürgervereinigung Bischofswiesen (UBB), den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 aufzuheben. Damit würde für das Grundstück wieder ausschließlich das Baurecht gemäß dem Bebauungsplan von 1989 (Sondergebiet Klinik) gelten. Diese Rückkehr zu einer klaren, rechtlich sauberen Ausgangslage ist aus Sicht der UBB notwendig, um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

 

Zudem lehnt die UBB den bisherigen Gesprächspartner ab. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre besteht aus Sicht der UBB keine tragfähige Vertrauensbasis mehr für eine konstruktive Zusammenarbeit. Stattdessen spricht sich die UBB für direkte Gespräche mit dem tatsächlichen Eigentümer des Grundstücks aus, um eine neue, realistische Perspektive zu eröffnen.

 

Ziel muss eine Lösung sein, die den heutigen Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird. Aus Sicht der UBB ist dabei ein Modell anzustreben, das bezahlbaren Wohnraum schafft – für Einheimische, Beschäftigte und zukünftige Generationen. Auch interkommunale Lösungsansätze in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden oder öffentlichen Trägern sollten dabei ausdrücklich geprüft werden.

 

Die Kurklinik Stanggaß darf kein weiteres Beispiel für Stillstand, Spekulation und unrealistische Großprojekte werden. Sie bietet vielmehr die Chance, endlich eine Entwicklung einzuleiten, die sich konsequent am Gemeinwohl orientiert.

Chronologie – Ehemalige Kurklinik Stanggaß

 

Vorgeschichte

1989

Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 31

→ Sondergebiet „Kurklinik“

 

1996

Einstellung des Klinikbetriebs

Gebäude steht seither leer, zunehmender baulicher Verfall

 

2005

15. Änderung des Flächennutzungsplans

→ Sondergebiet „Wellness, Kurhotel und betreutes Wohnen“

Projektphase Luxushotel / Resort

 

2014–2015

21.01.2014 / 21.07.2015

Vorstellung erster Hotelprojekte im Gemeinderat

Betonung von Synergien mit dem damaligen Projekt „Hotel Geiger“

 

21.07.2015

Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48

→ Ziel: Luxushotel / Resort

→ Investor verpflichtet sich zur Kostenübernahme der Planung

 

2017–2021

2017

Verkauf des Hotel-Geiger-Areals an Bartl Wimmer

 

November 2021

Eröffnung „Kulturhof Stanggass“

→ Zentrale Grundlage der ursprünglichen Projektverknüpfung entfällt

Neuauflage & wachsende Kritik

 

2022

21.06.2022

Antrag von UBB & Bündnis 90/Die Grünen:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 2015

Ziel: bezahlbarer Wohnraum statt Luxushotel

 

23.06.2022

Gemeinderat lehnt Aufhebung ab

Setzt Frist bis Ende November 2022:

Vorlage Zeitplan

konkrete Unterlagen

Finanzierungsnachweis

 

01.07.2022

Öffentliche Debatte:

Massive Forderungen nach Wohnbebauung

Zweifel an Bedarf, Finanzierbarkeit und Arbeitskräftefrage

 

15.07.2022

Investor René Wilms konkretisiert Pläne:

„Alpines Dorf“ mit ca. 120 Suiten

5-Sterne-Resort

Tiefgarage, Wellness, internationale Zielgruppe

 

27.10.2022

Präsentation eines neuen Zeitplans im Gemeinderat:

Baubeginn prognostiziert für 2024/25

Bauzeit: 24–30 Monate

Erste Ordnungsmaßnahmen ab Dezember 2022

Rechtliche Neubewertung

 

2023

07.03.2023

Anpassung Flächennutzungsplan:

Gebiet künftig als SO3 „Hotel Stanggaß“

Reduzierung des Umgriffs wegen Umwelt- und Georisiken

Vertrauenskrise & neue Zweifel

 

2024

25.06.2024

Öffentliche Gemeinderatssitzung:

Hinweise auf mögliche Zahlungsprobleme des Projektträgers

Gemeinde kündigt „äußerste Vorsicht“ an

 

28.06.2024

Pressebericht:

Zweifel an Glaubwürdigkeit des Investors

Berichte über offene Forderungen regionaler Betriebe

Kritik an nicht eingehaltenen Zeitplänen

 

29.06.2024

Investor bekennt sich öffentlich zum Projekt:

Überarbeitetes Architektur- und Energiekonzept

Zusicherung transparenter Finanzierung

Ankündigung zeitnaher Vorstellung im Gemeinderat

Betonung nachhaltiger Planung

 

Leerstand und ohne Nutzung - ein Spekulationsobjekt?

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