UBB: Wenn Bauturbo im Außenbereich, dann für bezahlbaren Wohnraum
(UBB - 01.10.2026) - Kaum hatte das FWG-geführte Landratsamt aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen den Nutzen des Bauturbos für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums kritisch bewertet, wurde die Behörde vom CSU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Dr. Christoph Lung deutlich kritisiert. Nun schließt sich Berchtesgadens Bürgermeister Alexander Resch (CSU) der Kritik an.
Resch bezeichnet den Bauturbo als „interessantes und sehr hilfreiches Instrument“ und verweist auf bis zu 70 zusätzliche Wohneinheiten in Berchtesgaden. Es gehe aber nicht nur um sozialen Wohnungsbau: Auch Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gehörten zu den „Wünschen und Bedürfnissen“ der Bevölkerung.
„Das Baugesetzbuch ist kein Wunschkonzert zur Erfüllung individueller Bauwünsche und der Zusatzartikel § 246 e wurde verabschiedet, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und nicht um unsere Landschaft weiter zu zersiedeln.“, so Gemeinderätin Rita Poser beim letzten UBB-Monatstreff im Gasthof Schönfeldspitze. Das zentrale Problem in unserem Landkreis ist nicht, dass gut situierte Bürger ihre Vorstellungen vom Eigenheim nicht überall verwirklichen können. Es fehlen vor allem Wohnungen, die sich Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen noch leisten können.
Daran ändert schneller geschaffenes Baurecht allein nichts. Vor der Kommunalwahl hieß es, am Burgergraben in Bischofswiesen wird der Spatenstich am 1. April 2026 erfolgen. Inzwischen wirkt dieser Termin wie ein schlechter Aprilscherz: Bestehender bezahlbarer Wohnraum wurde dort im Jahr 2020 abgerissen, gebaut wird bislang nicht. Auch die Salzburger Straße in Berchtesgaden zeigt die Bedeutung der Finanzierung: Dort hängt der Neubau bezahlbarer Wohnungen trotz Förderzusage weiterhin von der endgültigen Förderbewilligung ab. Und der vorgesehene Bau am Eberweinweg wird eher wenig bezahlbaren Wohnraum für Landkreisbürger schaffen, genauso wie die Wohnungen im Augustinum nur zu einem kleinen Teil von Bürgern aus dem Talkessel bewohnt werden.
Der Bauturbo schafft Baurecht – aber keinen einzigen Euro Fördergeld.
Wie problematisch das Instrument eingesetzt werden kann, zeigt aus Sicht der UBB das Kressenfeld in Bischofswiesen. Dort geht es nicht um geförderten Geschosswohnungsbau, sondern unter anderem um ein außergewöhnlich großes Einfamilienhaus im Außenbereich.
Bauwünsche für das Kressenfeld gab es bereits früher. Eine weitergehende Bebauung scheiterte am Bürgerentscheid. Selbst das Verkehrsgutachten, auf das sich die Verwaltung heute bei der Erschließung beruft, stammt aus diesem früheren Zusammenhang und weist nach Bewertung der UBB erhebliche Schwächen auf. „Das erkennt auch jeder Laie,“ so Rita Poser.
Wer sich beim Bauturbo auf die „Wünsche der Bürger“ beruft, sollte deshalb unterscheiden, wessen Wünsche gemeint sind. Die Genehmigung für ein Einfamilienhaus mit mehr als 300m² Wohnraumfläche im Außenbereich ist mit den normalen Maßstäben nicht möglich, da liegt die Größe bei 130, maximal 150m².
Zwar sollte versucht werden, mit einem städtebaulichen Durchführungsvertrag die Wünsche einzuhegen, aber bis jetzt gibt es diesen nicht. Und obwohl der Bauausschuss beschloss, das gemeindliche Einvernehmen „nur unter der Voraussetzung, dass der vorstehend beschriebene städtebauliche Vertrag zustande kommt“, zu erteilen, gibt es jetzt Baurecht ohne jede Einschränkung und Vertrag. Unter anderem sollten Regelungen zu Erschließung, Mietpreisbindung, Erstwohnsitz, Bauverpflichtung und Fristen enthalten sein. Erste Tatsachen wurden am Kressenfeld bereits geschaffen, der Oberboden ist schon abgeschoben.
„Wenn auf diese Weise außergewöhnliches Baurecht einzelnen Grundstückseigentümern erhebliche Vorteile verschafft, während die angekündigte städtebauliche Gegenleistung nicht verbindlich abgesichert wird, muss sich die Gemeinde auch die Frage gefallen lassen, ob hier Wohnungspolitik betrieben wird – oder vielleicht doch nur Klientelpolitik“, fasst UBB-Vorsitzender Jens Hellfeld die Fakten zusammen.
Die UBB ist sich sicher, das Landratsamt hat einen besseren Überblick als die einzelnen Gemeinden und wer vor Ort genau hinschaut, wird die Kritik des Landratsamtes 1:1 unterschreiben.

Mit der Baumaßnahme am Kressenfeld wurde inzwischen begonnen - der Mutterboden wurde weggeschoben. Der vom Bauausschuss zur Auflage gemachte Durchführungsvertrag existiert nicht.
