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Kressenfeld: Der lange Weg zurück

Bürgerentscheid 2012, Meisllehen 2016, Biermaier 2017, Bauturbo 2026 – warum der aktuelle Fall weit mehr ist als ein gewöhnlicher Bauantrag

 

(UBB 06.06.2026) - Wer die aktuelle Diskussion um das Bauvorhaben am Kressenweg verstehen will, muss weit zurückblicken. Denn die Geschichte begann nicht mit dem sogenannten Bauturbo und auch nicht mit dem aktuellen Bauantrag. Sie begann vor mehr als einem Jahrzehnt.

 

2012: Die Bürger stoppen das Kressenfeld

 

Im Jahr 2012 unterstützte die Mehrheit des Gemeinderats die Ausweisung eines größeren Baugebiets für 14 Einfamilienhäuser am Kressenfeld. Antragsteller waren damals der CSU-Gemeinderat Michael Lichtmannegger und seine Ehefrau. Hintergrund für die gewünschte Ausweisung war der Erwerb eines großen Flächenpools zu günstigen Konditionen von der Insula, der damit refinanziert werden sollte.

 

Gegen dieses Vorhaben formierte sich breiter Widerstand aus der Bürgerschaft zu dem auch der jetzige Bürgermeister Wolfgang Fegg gehörte. Innerhalb kurzer Zeit sammelte eine Bürgerinitiative mehr als 1.100 Unterschriften. Beim Bürgerentscheid am 25. November 2012 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen die Bebauung des Kressenfeldes aus. Rund 68 Prozent stimmten für das Bürgerbegehren. 

 

Für die Bürger war das Ergebnis eindeutig:

 

Das Kressenfeld sollte von weiterer Bebauung freigehalten werden.

 

 

Die Fragen von damals sind die Fragen von heute

 

Die damaligen Diskussionen wirken heute beinahe wie eine Blaupause für die aktuelle Debatte.

 

Bereits damals wurden Fragen gestellt, die auch heute wieder im Raum stehen:

  • Wie städtebaulich sinnvoll ist eine Bebauung im Außenbereich?

  • Wird bezahlbarer Wohnraum geschaffen oder stehen wieder private Interessen im Vordergrund?

  • Welche Auswirkungen hat eine weitere Bebauung auf Landschaft, Natur und Verkehr?

  • Wird damit ein Präzedenzfall für weitere Bauvorhaben geschaffen?

 

Bereits 2012 wurde intensiv über die Erschließung über Hochmoorweg und Kressenweg diskutiert. Ebenso über die Gefahr, dass nach einer ersten Bebauung weitere Bauwünsche folgen könnten. Und das alles in direkter Nachbarschaft zum FFH-Gebiet Böcklmoos und eines wegen seiner Seltenheit besonders streng geschützten Biotops nach dem Bundesnaturschutzgesetz.  

 

Rückblickend zeigt sich: Viele der damaligen Befürchtungen beschäftigen Bischofswiesen bis heute.

 

2016: Das Kressenfeld kehrt durch die Hintertür zurück

 

Vier Jahre später schuf die Gemeinde mit der Innenbereichssatzung Meisllehen eine neue planungsrechtliche Grundlage wobei streng darauf geachtet wurde das Wort Kressenfeld zu vermeiden.

 

Die Gemeindeführung argumentierte, es handle sich um ein anderes Verfahren und der Bürgerentscheid entfalte keine rechtliche Bindungswirkung mehr.

 

Viele Bürger sahen dies anders. Für sie entstand der Eindruck, dass der politische Wille der Bürgerschaft zwar formal respektiert, inhaltlich jedoch Schritt für Schritt ausgehöhlt wurde.

 

Das Ergebnis: Auf Flächen, die teilweise bereits Gegenstand der Auseinandersetzung von 2012 gewesen waren, entstanden fünf baureife Grundstücke, die von der Gemeinde im Rahmen eines Einheimischenmodells vergeben wurden.

 

 

2017: Der Gemeinderat zieht eine klare Grenze

 

Die aktuelle Diskussion erhält zusätzliche Brisanz durch ein weiteres Bauvorhaben am Kressenfeld.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2017 wurde über einen Bauantrag auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1224/6 beraten. Antragsteller war Herr Biermaier.

 

Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben mehrheitlich ab. 

 

Die damalige Begründung ist heute bemerkenswerter denn je.

 

Sowohl die Verwaltung als auch Mitglieder des Gemeinderats verwiesen darauf, dass eine Zulassung erhebliche Folgewirkungen auslösen könnte. 

 

Im Sachvortrag der Verwaltung hieß es: 

„Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ermöglichung eines Einzelvorhabens ist aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich nicht sinnvoll. Das besagte Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist Teil der Fläche, die mit dem Bebauungsplan „Kressenfeld“ baureif gemacht werden sollte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde während des Aufstellungsverfahrens durch das Ergebnis des Bürgerentscheids „Kressenfeld“ abgebrochen. Sollte nun ein Bebauungsplan für ein einzelnes Grundstück auf dieser Fläche aufgestellt werden, muss mit weiteren Anträgen für die Restliche und auch andere vergleichbare Außenbereichsflächen gerechnet werden.“

 

Es wurde ausdrücklich die Sorge geäußert, dass weitere Grundstückseigentümer gleichartige Ansprüche geltend machen würden und dadurch schrittweise eine zusätzliche Bebauung des Kressenfeldes entstehen könnte.

 

Mit anderen Worten:

 

Bereits vor neun Jahren erkannte die Gemeinde die Gefahr eines Präzedenzfalls und entschied sich bewusst gegen eine weitere Ausweitung der Bebauung.

 

Das damals betroffene Grundstück wurde inzwischen aufgeteilt und befindet sich nach vorliegenden Informationen inzwischen im Eigentum weiterer Familienangehöriger. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die aktuelle Entwicklung genau jene Folgen nach sich zieht, vor denen Verwaltung und Gemeinderat bereits 2017 gewarnt hatten.

 

2026: Der nächste Schritt

 

Nun liegt erneut ein Bauantrag auf Flurstück 1224/16 am Kressenweg vor.

Besonders bemerkenswert: Bauwerber ist der Sohn der ursprünglichen Antragsteller von 2012.

 

Ebenso bemerkenswert ist die Feststellung der Gemeindeverwaltung selbst, dass das Grundstück im Außenbereich liegt, im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird und das Vorhaben nach den regulären Vorschriften des Baugesetzbuches voraussichtlich nicht genehmigungsfähig wäre.

 

Dennoch wurde die Anwendung des sogenannten Bauturbos als möglich angesehen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.                                                                    Lesen Sie auch: Bau-Turbo – ein Spekulations-Turbo

 

Der eigentliche Streitpunkt

 

Die entscheidende Frage lautet heute nicht, ob eine Familie bauen möchte.

 

Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

 

Warum wurde ausgerechnet beim politisch sensibelsten Fall am Kressenfeld eine Entscheidung getroffen, bevor die Gemeinde ihre angekündigten Leitlinien zum Bauturbo überhaupt beschlossen hatte?

 

Der Gemeinderat wollte sich wenige Wochen später in einem Workshop mit genau diesen Grundsatzfragen befassen. 

 

Trotzdem wurde der erste und wohl wichtigste Anwendungsfall bereits vorher entschieden.

 

Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, bevor die Spielregeln feststanden.

 

Hinzu kommt eine weitere Frage:

 

Warum wird nun eine Bebauung im Außenbereich verfolgt, obwohl bereits mehrere durch die Innenbereichssatzung geschaffene Baugrundstücke genehmigt und verkauft wurden?

 

Auch darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine nachvollziehbare Antwort.

 

Eine Frage des Vertrauens

 

Niemand kann behaupten, dass die Situation von 2026 identisch mit jener des Jahres 2012 ist.

 

Ebenso wenig kann jedoch bestritten werden, dass dieselbe Familie, dieselbe Landschaft, derselbe Ortsrand und dieselben Grundsatzfragen betroffen sind.

 

Genau deshalb ist die Angelegenheit politisch so sensibel.

 

Vertrauen in politische Entscheidungen entsteht nicht allein durch vorgegaukelte Rechtmäßigkeit. Vertrauen entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar, transparent und frei von jedem Anschein einer Sonderbehandlung getroffen werden.

 

Gerade weil der ursprüngliche Antragsteller Gemeinderatsmitglied war, weil seine Familie bereits 2012 im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand und weil nun erneut ein Grundstück aus diesem Umfeld betroffen ist, hätte besondere Zurückhaltung und besondere Transparenz nahegelegen.

 

Bürgerentscheide verdienen Respekt

 

Der Bürgerentscheid von 2012 mag heute rechtlich keine Bindungswirkung mehr entfalten.

 

Politisch bleibt er jedoch ein deutliches Signal der Bürgerschaft.

 

Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, sollte sich nicht nur an ihre rechtliche Mindestwirkung halten, sondern auch ihren demokratischen Geist respektieren.

 

Dabei geht es nicht allein um den Bürgerentscheid von 2012.

 

Auch der Gemeinderat selbst hat 2017 eine weitere Bebauung am Kressenfeld mehrheitlich abgelehnt und ausdrücklich vor den Folgen eines Präzedenzfalls gewarnt.

 

Gerade deshalb wirkt die aktuelle Entwicklung so fatal für die Zukunft des Kressenfeldes.

 

Fazit

 

Die Geschichte des Kressenfeldes zeigt vor allem eines:

 

Bürgerbeteiligung endet nicht mit dem Wahltag. Sie bleibt ein Auftrag für verantwortungsvolle Entscheidungen – auch viele Jahre später.

 

Sie zeigt aber auch:

 

Wer Bürgerentscheide relativiert, frühere Gemeinderatsbeschlüsse ausblendet und Präzedenzfälle schafft, darf sich nicht wundern, wenn weitere Ansprüche folgen. Genau vor dieser Entwicklung wurde am Kressenfeld bereits vor Jahren gewarnt.

 

Deshalb geht es beim aktuellen Bauvorhaben um weit mehr als um ein einzelnes Haus.

 

Es geht um die Glaubwürdigkeit kommunaler Planungspolitik, um den Respekt vor demokratischen Entscheidungen und um die Frage, wie verbindlich politische Zusagen in Bischofswiesen tatsächlich sind.

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