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Der Götschen und seine Geschichte

Öffentlich finanziert – privat betrieben – dauerhaftes Risiko für die Gemeinde?

(UBB 22.02.2026) - Der Götschen hat seine Anfänge in den 1960er Jahren. Damals stellte der Gemeinderat die Weichen, um der Bevölkerung und den Schulen einen schnellen und preiswerten Zugang zum Skisport zu ermöglichen. Von Klimawandel, Wasserknappheit oder langfristigen Haushaltsrisiken war zu dieser Zeit noch keine Rede. Im Laufe der Jahre wandelte sich das Gebiet jedoch grundlegend. Aus einem regionalen Skiberg wurde ein Bundesleistungszentrum (BLZ) für Training und Wettkampf. Damit eröffnete sich der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln – und eine neue finanzielle Dimension.

 

Über 12 Millionen Euro Investitionen seit 1996

Die Haushaltspläne der Gemeinde Bischofswiesen belegen eindeutig:

Seit 1996 wurden am Götschen für das BLZ Investitionen von über 12 Millionen Euro ausgelöst:

 

  • 1996–2004: rund 4,3 Mio. €

  • 2019–2025 (Ertüchtigungen): rund 6,1 Mio. €

  • 2025 Flutlichtanlage (bereits umgesetzt): rund 1,0 Mio. €

  • Frühere Investitionen (1970er/80er Jahre): ca. 0,8 Mio. €

 

Die Zuschüsse von Bund und Land belaufen sich auf über
10 Millionen Euro. Die Gemeinde selbst trägt bislang rund
1,5 Millionen Euro Eigenanteil – zuzüglich Vorfinanzierung,
Abwicklungsaufwand und langfristiger Verpflichtungen.

 

Bemerkenswert ist:
Eine strukturelle Beteiligung des Liftbetreibers an diesen
Investitionen für das BLZ war nicht vorgesehen. Die Infrastruktur wird somit ganz überwiegend öffentlich finanziert, während der Liftkartenverkauf und der Eventbetrieb privatwirtschaftlich organisiert sind.

 

Laufende Kosten: Dauerbelastung für den Verwaltungshaushalt

Nicht nur Investitionen für das BLZ, auch der laufende Unterhalt belastet dauerhaft den Gemeindehaushalt.

 

Die Haushaltsansätze weisen aus:

  • 2023 (Ist): ca. 94.000 €

  • 2024 (Ansatz): ca. 119.000 €

  • 2025 (Ansatz): ca. 81.000 €

 

Die Gemeinde ist vertraglich zuständig für:

  • Unterhalt der Gebäude außen

  • Grundleitungen der Wasserversorgung

  • Abwasserleitungen

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • „Basisanlagen“ wie Kompressor, Pumpen und fest installierte Schaltanlagen der Beschneiungsanlage

  • Schaltanlagen für Beleuchtung, Zeitmessung und Beschallung

  • unterirdische Kabel

  • Parkplatzunterhalt (auch auf angepachteten Flächen)

 

Zusätzlich trägt die Gemeinde:

  • den vollständigen Winterdienst auf der Parkplatzfläche

  • Entschädigungszahlungen (Anerkennungsgebühren) für Speicherteich und Stellplätze

  • Wasserentnahmegebühren

  • ökologische Ausgleichsmaßnahmen

  • Pachtausgaben für öffentliche Skiabfahrten

 

Die durchschnittlichen Unterhaltsausgaben der letzten Jahre liegen laut Haushalt bei rund 71.300 Euro jährlich – ohne größere Sondersanierungen.

 

Parkgebühren werden inzwischen grundsätzlich erhoben. Eine Beteiligung der Gemeinde an diesen Einnahmen erfolgt nicht.

zur Kurzdarstellung ...

Wasserrecht und ökologische Konflikte

Die Beschneiung erfolgt über Wasserentnahme aus dem Schwarzeckerbach. Die genehmigte Entnahme ist begrenzt:

 

  • maximal 40.000 Kubikmeter jährlich

  • Entnahmezeitraum 1. November bis 15. Februar

  • maximale Entnahme 22 Liter pro Sekunde

  • vorgeschriebene Restwassermenge: 10 Liter pro Sekunde

 

Im Zusammenhang mit anderen wasserrechtlichen Verfahren wurde für vergleichbare Strecken im Schwarzecker Bach eine Restwassermenge von 20 Litern pro Sekunde als ökologisch erforderlich angesehen. Sollte sich diese Bewertung durchsetzen, würde die verfügbare Beschneiungsmenge erheblich sinken.

 

Die Erweiterung des Speicherteichs wird seit Jahren kontrovers diskutiert.

 

Hinzu kommt:
Im Zuge der geplanten Speicherteich-Erweiterung wurden Ende Februar 2025 bereits illegale Baumfällungen durchgeführt, was auch durch das Verwaltungsgericht festgestellt wurde. 

Das zeigt: Die Konflikte sind nicht nur politischer, sondern auch rechtlicher Natur und die Grenze zur Rechtsbeugung scheint überschritten.

Pressemitteilung Rechtsanwältin Schilling ...

 

 

Klimawandel und Höhenlage

Der Götschen liegt zwischen etwa 880 und 1.280 Metern Höhe. Zahlreiche Skigebiete in vergleichbarer Höhenlage kämpfen bereits heute mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen oder wurden bereits aufgegeben.

 

Gleichzeitig steigen:

  • Energiepreise

  • Baukosten

  • wasserrechtliche Anforderungen

  • Haushaltsbelastungen der Kommunen

 

Die übergeordnete Verantwortung

Deutschland steht vor enormen finanziellen Herausforderungen:

  • Verteidigungsausgaben steigen

  • Infrastruktur muss modernisiert werden

  • soziale Sicherungssysteme geraten unter Druck

  • Kommunen kämpfen mit knappen Haushalten

 

Auch Bischofswiesen muss Prioritäten setzen.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage:

Ist es dauerhaft verantwortbar, Millionenbeträge in eine hochsubventionierte Infrastruktur zu investieren, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit maßgeblich von öffentlichen Mitteln abhängt?

 

Es geht nicht um Ideologie – es geht um Fairness

Die UBB stellt nicht den Skisport am Götschen infrage.

 

Aber wir stellen Fragen:

  • Ist die Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand und monetären Nutznießern gerecht?

  • Sind weitere Ausbauschritte angesichts von Klimawandel und Haushaltslage vertretbar?

  • Wäre eine maßvolle Sanierung ohne weitere Expansion nicht der vernünftigere Weg?

 

Eine transparente Diskussion über Kosten, Risiken und Zukunftsperspektiven ist überfällig.

Bischofswiesen braucht Investitionen – aber dort, wo sie dauerhaft tragfähig sind.

FAQ-Seite „Fragen und Antworten zum Bundesleistungszentrum Götschen (BLZ)“

Plumpe Aussagen im Brenner Bräu

Noch zukunftsfähig? Das Fassungsvolumen des Beschneiungsteichs soll von etwa 3.500 Kubikmetern auf etwa 15.000 Kubikmetern steigen. 

Februar 2025 - illegale Rodung 

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