UBB-Monatstreff am Montag, den 21.05.2012 um 19.30 Uhr, Gasthof Schönfeldspitze

                          Bauernland weicht Bauland
         Gefälligkeitsentscheidung für den Gemeinderatskollegen?

Bischofswiesen (21.02.2012) - Auf seiner Sitzung am 13.02.2012 beschloss der Gemeinde- rat  von Bischofswiesen mit knapper Mehrheit die Umwandlung von Bauernland in Bauland für 14 Einfamilienhäuser auf dem Kressenfeld in Bischofswiesen. Antragsteller zur Einleitung des Bauleitverfahrens war Gemeinderatsmitglied Michael Lichtmannegger (CSU) zusammen mit seiner Ehefrau. Damit wurde der Weg frei gegeben, um auf jahrhunderte alter landwirt-schaftlicher Kulturfläche eine neue Splittersiedlung im Außenbereich entstehen zu lassen. Handelt es sich hier etwa um eine Gefälligkeitsentscheidung für den Gemeinderatskol- legen? Eine städtebauliche Begründung für das Projekt wurde jedenfalls nicht geliefert. Den finanziellen Nutzen hat allein der Bauwerber – wir sehen finanzielle Nachteile bei der Insula sowie weitere Belastungen zum Nachteil der Allgemeinheit.


Hier soll auf etwa 1,2 Hektar auf bisherigem Bauernland beim Kressenlehen eine neue Splittersiedlung im Außenbereich entstehen.

Nicht nur viele Anlieger und Nachbarn des Kressenlehens in Strub sind von der Entschei- dung des Bischofswieser Gemeinderats tief betroffen, auch in großen Teilen der Bevölkerung sowie bei vielen Landwirten herrscht großes Unverständnis darüber, wie leichtfertig in Bischofswiesen mit dem Kulturgut „Bauernland“ umgegangen wird. Und wer eins und eins zusammenzählen kann, der weiß, dass die vorgeschobene Begründung einer angeblichen Existenzsicherung nur eine sehr fadenscheinige ist. Die Bauwerber gaben in einem Schreiben an den Gemeinderat an, „die Notwendigkeit , ein Wohnbaugebiet zu beantragen, ergibt sich aus der einmaligen Möglichkeit eine größere landwirtschaftliche Fläche zur Zukunftssicherung unseres Bauernhofes zu erwerben.“

Gefälligkeitsentscheidung für den CSU-Gemeinderat?
Allerdings hat zur Einleitung eines Bauleitverfahrens der zuständige Gemeinderat allein ortsplanerische und städtebauliche Kriterien zu berücksichtigen. Finanzielle und wirtschaft- liche Motive der Bauwerber dürfen jedoch keine Rolle spielen. „Gegen diese Vorgaben wurde am 13. Februar grob verstoßen und die Mehrheit des Gemeinderats schuf einen Präzedenz- fall großen Ausmaßes,“ ist sich UBB-Vorstand Sepp Stangassinger sicher. „Hinzu kommt, dass landwirtschaftlich genutztes Grünland in Bauland umgewandelt wird, mit anderen Worten, es wird landwirtschaftlich genutzte Fläche in einer Größenordnung von etwa 1,2 Hektar vernichtet. Und es liegt in der Hand des Gemeinderates ob die landwirtschaftliche Fläche, die mit dem Erlös der 14 Baugrundstücke von der „Insula“ erworben wird, land- wirtschaftliche Fläche bleibt oder auch als Bauland ausgewiesen wird. Von daher ist es absurd, die Zustimmung damit zu begründen, dass durch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutztem Grünland in Bauland ein landwirtschaftlicher Betrieb erhalten wird,“ so Sepp Stangassinger.

Dem CSU-Gemeinderatsmitglied wurde vom Gemeinderat der Weg zur Baulandsaus-weisung von 14 Einfamilienhäusern geebnet, zuvor aber hat der Bürgermeister dem „Diakoniewerk Hohenbrunn“ (Träger der „Insula“) mitgeteilt, die Umwandlung von Flächen der „Insula“ in Bauland hätte keine Aussicht auf Erfolg. „Warum hat der Bürgermeister der „Insula“ nicht geholfen?,“ fragt sich Gemeinderat Paul Grafwallner. „Über eine Ortsabrundung der Insula zwei oder drei Baugrundstücke zu genehmigen hätte für die "Insula" vermutlich ähnliche Erlöse gebracht, wie der Verkauf von vielen Hektar Land an CSU-Gemeinderat und Mitglied des CSU-Ortsvorstandes Lichtmannegger und insgesamt wäre damit viel weniger landwirtschaftliche Fläche verloren gegangen.“

Und bevor es in Vergessenheit gerät, seit Mitte 2011 gibt es eine Initiative und Petition des Bauernverbandes gegen Flächenfraß. Michael Lichtmannegger ist der Ortsobmann des Bayerischen Bauernverbandes.


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Gemeinderatssitzung am 13.02.2012 -
nachstehend der Redebeitrag von Gemeinderat Paul Grafwallner (UBB) zum Bauleitverfahren Lichtmannegger:

„Das Flächensparen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur Städte und Gemeinden, sondern alle gesellschaftlichen Akteure und damit insbesondere Gemeinderäte fordert.

Täglich werden in Bayern 20,8 Hektar (Stand: 31.12.2010) Freifläche zu Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Im Landkreis waren es im Jahr 2010 ca. 46 ha – umgerechnet auf einen Tag sind das knapp 1.300qm täglich, die wir im Landkreis an freier Fläche verlieren. Wohin soll das führen?

Das sind bedenkliche Entwicklungen. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf bundesweit 30 Hektar je Tag zu begrenzen; umgerechnet auf den Flächenanteil Bayerns an der Bundesrepublik Deutschland wären das knapp 6 Hektar je Tag in Bayern. Ich frage mich, wie sollen wir das schaffen, wenn wir damit nicht sofort beginnen wollen?

Dem ist auch unbedingt im gemeindeübergreifenden Flächennutzungsplan Hauptaugenmerk zu zollen. Und dieser bildet dann auch für uns in Bischofswiesen die Chance, dass wir uns mal mit der Frage beschäftigen, wo stehen wir denn heute eigentlich und wo wollen wir in Zukunft überhaupt hin? Mit dem Thema Ortsentwicklung beschäftigen wir uns - anders als mehrere andere Kommunen im Landkreis - ja leider nicht.

Auch wenn wir kein Zukunftsmodell, kein Zukunftskonzept für unsere Gemeinde Bischofswiesen haben, so ist dennoch Fakt, dass Die Durchführung eines Bauleitverfahrens auf grüner Wiese und im Außenbereich am Kressenfeld nicht im Rahmen einer verantwortungsvollen städtebaulichen Entwicklung liegt. Dort würde eine neue Splittersiedlung entstehen und die landesplanerischen Vorgaben, beispielsweise der Innenverdichtung Vorrang einzuräumen, würden konterkariert. Zudem widerspricht die Planung den Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans, wonach einer Ausweitung der Siedlungsgebiete in exponierten Lagen entgegengewirkt werden solle.

Die Planung schädigt die Charakteristik der Jahrhunderte alten bäuerlichen Landschaft und stellt eine erhebliche Landverschwendung dar. Zudem würde die Gemeinde gegen die Verpflichtung verstoßen, mit Naturgütern sparsam und schonend umzugehen und kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

Der beantragte Bebauungsplan verfolgt in Wahrheit nicht das Ziel, Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung zu schaffen, sondern er erfolgt rein aus wirtschaftlichen Gründen des Bauwerbers. Nur am Rande sei erwähnt, dass der Bauwerber Ortsvorstand des Bayerischen Bauernverbandes ist, eines Verbandes, der ganz aktuell Bayern und bundesweit eine Kampagne gegen den Flächenverbrauch betreibt. Das Argument, der Verkaufserlös fließe in den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und trage zur Existenzsicherung bei, ist eine Milchmädchenrechnung und jeder der eins und eins zusammen zählen kann, kommt zu einem anderen Ergebnis. Außerdem kann das keine Grundlage für eine Genehmigung sein, weil wir einen Präzedenzfall großen Ausmaßes schaffen würden.

Natürlich könnte die Insula als Verkäufer von landwirtschaftlichen Flächen an den Bauwerber mit dem Erlös in die eigenen Gebäude investieren. Aber hätte man der Insula von Seiten der Gemeinde da nicht in anderer Form entgegen kommen können mit insgesamt viel weniger Flächenverbrauch? Da liegt mir ein Schreiben vor, in dem das Diakoniewerk Hohenbrunn schreibt, die Umwandlung von Flächen in Bauland hätte nach Rücksprache mit dem Bürgermeister keine Aussicht auf Erfolg. Warum ist das nicht bis zum Gemeinderat vorgedrungen? Viele von uns würde doch womöglich viel lieber der Insula im Wege einer Ortsabrundung zwei oder drei Bauplätze genehmigen, als sich mit der Verbauung eines Feldes mit den Ausmaßen von ca. 1,2 Hektar zu beschäftigen.

14 Baustellen sollen auf dem Kressenfeld entstehen. Wie sieht der Hochmoorweg ausgelegt für 7,5 Tonnen nach Abschluss der Baumaßnahmen aus? Wer bezahlt die Sanierung? Etwa der Bauwerber – oder soll das der Bürger, die Allgemeinheit leisten? Wir brauchen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan, in dem geregelt ist, dass die durch die Baustellen verursachten Schäden des Hochmoorwegs vom Bauwerber geregelt und bezahlt werden. Das Verkehrsaufkommen wird sich auf dem Hochmoorweg künftig mehr als verdoppeln. Er wird auch von vielen Bewohnern der Insula, Schülern, Spaziergängern und Wanderern stark benutzt. Wenn dann künftig in der neuen Splittersiedlung 14 neue Familien leben, einige vielleicht auch mit Mietern, dann wird es ohne Gehweg am Hochmoorweg nicht mehr sicher sein für die Fußgänger, für die Kinder und die alten Menschen mit ihren Rolatoren. Wie soll es während der Bauzeit ablaufen?

Dazu gehört, ich wiederhole es, ein vorhabensbezogener Bebauungsplan in dem der Bauwerber auch die Kosten für neu zu schaffende Infrastruktur trägt, der wie schon gesagt, den wirtschaftlichen Nutzen hat.

Entsprechendes gilt auch für die sonstige infrastrukturelle Entwicklung des Baugebiets. Was ist etwa mit dem Abwasser? Wann kommt dort der Abwasserkanal zum Kressenlehen? Kommt der jetzt im Zusammenhang mit der neuen Siedlung und welche Belastung wird daraus auf die Allgemeinheit zukommen?

Ich resümiere für unsere Fraktion:
Wir sehen weder Bedarf noch Nutzen für die Gemeinde und die Allgemeinheit, im Gegenteil: wir befürchten erhebliche Belastungen, den Nutzen aber zieht allein der Bauwerber, auch wie wir finden zum wirtschaftlichen Nachteil der Insula. Wir brauchen eine vernünftige städtebauliche Entwicklung ohne neue Splittersiedlungen auf Jahrhunderte alten landwirtschaftlichen Kulturflächen, und wir wollen keinen weiteren unnötigen Flächenfraß.
Das Bauleitverfahren lehnen wir entschieden ab.“

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Berchtesgadener Anzeiger vom 17.02.2012 zur Entscheidung Bauleitverfahren Michael und Katharina Lichtmannegger:

                               Knappe Entscheidung für Wohngebiet
                 Gemeinderat billigt Planentwurf für 14 Einfamilienhäuser

Bischofswiesen - Mit der knappen Genehmigung des Bauantrages wird das Bauleit-verfahren für die Wiese am Hochmoor- und Kressenweg fortgeführt. Der Bischofs-wieser Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung mit zehn zu neun Stimmen für den Planentwurf. Es folgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentli-cher Belange. Der Plan sieht den Bau von 14 Einfamilienhäusern samt Straßener-schließung vor. Für Diskussion sorgte der Antrag auch deshalb, weil er aus den ei-genen Reihen, nämlich vom Gemeinderat Michael Lichtmannegger kommt. Der will mit dem Verkauf des Baulandes seinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb sichern.

Die Haupterschließung des neuen Wohngebietes soll über den Hochmoorweg ge-schehen. Um sicherzustellen, dass diese Straße auch das zusätzliche Verkehrsauf-kommen trägt, hatte der Antragsteller extra ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die interne Erschließung ist der Kressenweg vorgesehen. Eine öffentliche Wende-möglichkeit für Autos, Müllfahrzeuge und Winterdienst ist durch einen Wendehammer am nördlichen Siedlungsende geplant. Die Grundflächenzahl legte der Gemeinderat auf 0,30 fest. Erlaubt wird eine offene Bauweise. An jeder Grundstücksseite darf mit Garagen oder Carports eine Grenzbebauung von neun Metern erfolgen. Sonstige Nebengebäude sind auf 50 Kubikmeter umbauten Raum beschränkt und die Dach-neigung auf 18 bis 24 Grad fixiert. Ziegeleindeckungen sind in roten, braunen und anthrazitfarbenen Tönen erlaubt, genauso wie Blechdächer in Rot, Grün oder Braun. Auf Garagen und Carports, die am Hauptgebäude angebaut werden, sind Pultdächer mit einer Neigung von zehn bis 14 Grad ebenfalls erlaubt. Die Wandhöhe der Häuser ist auf 6,30 Meter begrenzt.

Wie gespalten der Gemeinderat dem Antrag seines Mitglieds Michael Lichtmanneg-ger gegenübersteht, zeigt das knappe Abstimmungsergebnis. Heftige Kritik kam vor allem von Paul Grafwallner (UBB), dem der Flächenverbrauch sauer aufstieß. Ein Bauleitverfahren auf grüner Wiese und im Außenbereich entspräche keiner verant-wortungsvollen städtebaulichen Entwicklung. Vielmehr schädige die Planung die Charakteristik der jahrhundertealten bäuerlichen Landschaft und stelle eine erhebli-che Naturverschwendung dar. »Wir wollen keinen weiteren unnötigen Flächenfraß«, stellte er klar. Zumal der Bebauungsplan nicht das Ziel verfolge, Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung zu schaffen, sondern rein wirtschaftliche Interessen des Bauwerbers dahinter stünden.

»Und das Argument, der Verkaufserlös fließe in den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und trage zur Existenzsicherung bei, ist eine Milchmädchenrechnung. Das weiß jeder, der eins und eins zusammenzählen kann. Außerdem kann das keine Grundlage für eine Genehmigung sein, weil wir einen Präzedenzfall großen Ausma-ßes schaffen würden.« Zum Hintergrund: Michael Lichtmannegger begründet seinen Bauantrag mit der Sicherung seines landwirtschaftlichen Betriebs. Der Ortsvorsitzen-de des Bauernverbandes hatte die Möglichkeit, von der »Insula« landwirtschaftliche Flächen in unmittelbarer Nähe seines Hofes zu erwerben. Um diese zahlen zu kön-nen, will er die Wiese am Kressenweg in Bauland umwandeln.

Auch Hans Metzenleitner (SPD) konnte sich mit dem hohen Flächenverbrauch für 14 Einfamilienhäuser nicht abfinden. »Wir müssen verdammt aufpassen, sonst hat Bi-schofswiesen mit Wiesen bald nicht mehr viel zu tun.« Er forderte deswegen eine abgespeckte Bebauung mit maximal acht Häusern. Dem konnten die Parteikollegen Dr. Werner Vietze und Josef Angerer nur beipflichten. Letzterer ist sich sicher: Der Erlös decke sich dann immer noch mit der Investition in die neue Fläche »und ein Gewinn muss ja auch nicht rausspringen«. Außerdem könne das Baugebiet in Zu-kunft erweitert werden - wenn der Bedarf da ist.

Den Bedarf der Gemeinde an Wohnraum für neue Bürger, die zuziehen, sieht Martin Fendt (FWG) allerdings jetzt schon. Auch Alexander Cramer (CSU) betonte: »Wir sind irgendwann sowieso gezwungen, etwas auszuweisen.« Deutlich für den Antrag von Michael Lichtmannegger sprachen sich auch Matthias Aschauer (FWG), Giselher Cramer und Bernhard Heitauer (beide CSU) aus. Es ginge um die Sicherung eines landwirtschaftlichen Betriebes und um Wohnraumschaffung für Neubürger. »Klar brauchen wir Landwirte«, findet Karl-Heinz Repscher. »Aber wenn jemand an Bau-land verdienen sollte, dann nur die Gemeinde«, so seine Meinung. kb